Nach Robbensterben auf Rügen: Landesregierung plant Auflagen für Fischreusen
01.01.1970
Nach dem Fund von 44 toten Kegelrobben an der Ostküste Rügens will das Land Mecklenburg-Vorpommern spezielle Auflagen für Reusen in allen seinen Küstengewässern erlassen. Damit solle ein Einschwimmen von Kegelrobben und Seehunden in die Fanggeräte verhindert werden, erklärte Landesumweltminister Till Backhaus (SPD) am Donnerstag in Schwerin. Er betonte zugleich, dass es weiter keine abschließenden Erkenntnisse zur Todesursache der Tiere gebe.