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Die nordrhein-westfälische Landesregierung will mit einer Gesetzesinitiative im Bundesrat für mehr Tierwohl in der Nutztierhaltung sorgen. Das Landeskabinett habe einen entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen, dieser solle am 11. Februar im Bundesrat eingebracht werden, teilte das CDU-geführte Umweltministerium in Düsseldorf am Mittwoch mit. Mit dem Gesetz sollen demnach Stallumbauten erleichtert, bestehende Regelungslücken geschlossen und baurechtliche Hürden beseitigt werden.
"Die Betriebe stehen in den Startlöchern, ihr Engagement wird heute oftmals noch durch Vorgaben ausgebremst", erklärte die nordrhein-westfälische Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU). Diese Vorgaben gelte es zu vereinfachen, um Landwirten einen Umbau ihrer Ställe für mehr Tierwohl zu erleichtern. Mit dem Gesetzesentwurf sollten "genehmigungsrechtlich Türen" geöffnet werden, "damit die Umstellung unserer Nutztierhaltung auf Tierwohl in der Fläche vorankommt".
Nach Angaben des Umweltministeriums in Düsseldorf besteht das Gesetzesvorhaben aus drei Bestandteilen: In einem eigenständigen Tierwohlgesetz soll zunächst eine rechtsübergreifende und einheitliche Definition von Tierwohl festgelegt werden. Außerdem sollen mit dem Gesetz entsprechende Öffnungen im Baurecht geschaffen werden. Zudem soll dem Tierwohl künftig bei behördlichen Abwägungen im Naturschutzbereich mehr Bedeutung zugemessen werden.
Um über den Bundesrat eine Gesetzesinitiative einzubringen, muss ein Bundesland einen entsprechenden Antrag stellen und eine absolute Mehrheit im Bundesrat diesem zustimmen. Anschließend wird die Gesetzesinitiative über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Dafür hat die Bundesregierung im Regelfall sechs Wochen Zeit.
Offen bleibt auch mit dem neuen Gesetzesentwurf die Frage der Finanzierung: Bauernpräsident Joachim Rukwied hatte die benötigte Summe für den Umbau der Ställe in Deutschland kürzlich auf etwa vier Milliarden Euro jährlich beziffert. Er forderte einen "entsprechenden" Finanztopf vom Staat.
J.M.Ellis--TFWP