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Wenn eine Fluggesellschaft nicht mehr fliegt, stehen ihr ab diesem Zeitpunkt keine kostenlosen Emissionszertifikate mehr zu. Die Ausgabe solcher Zertifikate an den Insolvenzverwalter sei nicht mit dem Zweck des EU-Emissionshandelssystems vereinbar, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Geklagt hatte der Insolvenzverwalter von Air Berlin. (Az. C-165/20)
Die deutsche Fluggesellschaft ist seit Ende 2017 insolvent. Sie hatte von der Deutschen Emissionshandelsstelle Treibhausgaszertifikate für die Jahre 2013 bis 2020 bekommen. Für die Jahre 2018 bis 2020 wurden sie nach der Insolvenz wieder zurückgenommen. Dagegen klagte der Insolvenzverwalter vor dem Berliner Verwaltungsgericht, das den EuGH um Auslegung des europäischen Rechts bat.
Luftfahrtunternehmen brauchen für einen Großteil ihres CO2-Ausstoßes Berechtigungen. Im europäischen Emissionshandel werden dafür Zertifikate erstellt, die die Mitgliedsstaaten - teils kostenlos - ausgeben. Sie können auch weiterverkauft werden.
Die Zertifikate müssten aber in jährlichen Tranchen ausgegeben werden, erklärte der EuGH nun. Eine Zuteilung setze voraus, dass auch tatsächlich Flüge stattfinden. Im konkreten Fall muss nun das Berliner Gericht entscheiden, es ist dabei an die Rechtsauslegung des EuGH gebunden.
C.M.Harper--TFWP