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Die Union hat ihren Vorschlag einer Arbeitspflicht für alle Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld bekräftigt, die dazu in der Lage sind. Unions-Parlamentsgeschäftsführer Thorsten Frei (CDU) sagte dazu am Dienstag im Deutschlandfunk, wer "im arbeitsfähigen Alter", gesund und leistungsfähig sei und keine Betreuungspflichten habe, müsse trotz Bezugs von Bürgergeld arbeiten gehen. Das sei auch eine Frage der Gerechtigkeit.
"In einem freien Land wie Deutschland muss natürlich niemand arbeiten, aber er kann umgekehrt nicht davon ausgehen, dass dieser Lebensstil dann von der Allgemeinheit dann auch finanziert wird." Es handle sich letztlich um Steuergeld, das verteilt werde und das sei "in Ordnung für die, die Unterstützung brauchen", sagte Frei weiter. Es sei aber nicht in Ordnung für alle jene, die "jung gesund und kräftig genug sind, um etwas für ihren Lebensunterhalt zu tun".
Frei schloss sich damit Äußerungen von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann an. Dieser hatte in der "Bild am Sonntag" eine bundesweite Jobpflicht für arbeitsfähige Bürgergeldbeziehende gefordert. "Jeder, der in Deutschland Bürgergeld bezieht und arbeiten kann, muss arbeiten gehen. Ansonsten darf es keine Sozialleistungen mehr geben", sagte Linnemann
Linnemann und auch Frei bezogen sich unter anderem auf den Fall Schwerin. Dort hatte der Stadtrat kürzlich beschlossen, dass Bürgergeldbezieher künftig eine gemeinnützige Arbeit aufnehmen müssen. In zwei Thüringer Landkreisen gibt es zudem eine Arbeitspflicht für arbeitsfähige Asylbewerberinnen und Asylbewerber.
Es gehe auch darum, Chancen zu eröffnen, in den ersten Arbeitsmarkt übergehen zu können, sagte Frei dazu im Deutschlandfunk. Die Union strebt demnach an, dass das Bürgergeld in "Neue Grundsicherung" umbenannt wird. Damit würde deutlich, dass es "eine Ersatzleistung" sei und alle, denen es möglich sei, ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten sollten.
J.Barnes--TFWP