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Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Donnerstag (08.45 Uhr) im Streit zwischen Wissenschaftsautoren und der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort. Es geht um die Frage, wie Tantiemen für Sammelbände verteilt werden sollen. Die VG Wort sammelt Geld für die Zweitnutzung von Texten ein, etwa von Copyshops oder Bibliotheken, und schüttet Tantiemen an die Urheberinnen und Urheber aus. (Az. I ZR 135/23)
Entscheidend ist, ob Herausgeber wissenschaftlicher Sammelbände auch als Urheber gelten können und ob ihnen darum auch etwas von diesem Geld zusteht. Geklagt hat ein Autor wissenschaftlicher Werke, der sich außerdem die Rechte eines Autors von Sachbüchern hat abtreten lassen. Vor dem Oberlandesgericht München hatte er Erfolg, was den Buchautor anging. Die VG Wort und der Kläger wandten sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen.
K.Ibarra--TFWP