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Die Tochter eines früheren Konstrukteurs bei Porsche ist vor dem Oberlandesgericht Braunschweig mit ihrer Klage auf Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg des Volkswagen Beetle gescheitert. Sie habe nicht beweisen könne, dass ihr Vater zwischen 1934 und 1938 den sogenannten Ur-Käfer äußerlich gestaltet habe, erklärte das Gericht am Donnerstag. Zudem sei die äußere Gestaltung des Autos keine "schutzfähige Schöpfung".
Die Frau findet, dass ihr wegen des Missverhältnisses zwischen dem damaligen Lohn ihres Vaters und dem wirtschaftlichen Erfolg der Fahrzeuge ein Fairnessausgleich zusteht. Sie verwies während der Verhandlung unter anderem darauf, dass Porsche-Gründer Ferdinand Porsche gesagt habe, ihr Vater habe für den Käfer die Karosserie konstruiert. Außerdem zeigte sie Zeichnungen, die von ihrem Vater stammen und den Ur-Käfer zeigen sollten.
Der Ur-Käfer war von Porsche als "Vorserienmodell und Versuchsträger" konstruiert worden, wie der Autobauer auf seiner Website schreibt. Das spätere Volkswagenwerk in Wolfsburg war damals noch im Bau.
Die Argumentation der Konstrukteurs-Tochter überzeugte das Gericht in Braunschweig nicht. Es ließ auch keine Revision zum Bundesgerichtshof zu, allerdings kann die Klägerin dagegen noch eine Nichtzulassungsbeschwerde erheben.
Am Bundesgerichtshof liegt bereits eine weitere Klage der Erbin. Sie fordert von Porsche einen Teil der Verkaufserlöse des Modells 911 Typ 991. Eine Entscheidung darüber will der Bundesgerichtshof am 7. April verkünden.
W.Matthews--TFWP