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Vor dem Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main ist eine Petition gegen hohe Mieten gescheitert. Das Begehren, das zu einem Bürgerentscheid hätte führen sollen, sei nicht zulässig, weil es nicht konkret genug formuliert sei, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Die Richter bestätigten damit einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, die das Begehren bereits im Februar 2020 als unzulässig abgelehnt hatte. (Az. 7 K 201/20)
Diese sei nicht zu einem Bürgerentscheid verpflichtet, erklärte das Verwaltungsgericht nun. In dem Text des Begehrens "Bezahlbarer Wohnraum in Frankfurt am Main" sei nicht klar formuliert, was mittlere und geringe Einkommen bedeuteten. So wüssten Bürger nicht, ob und in welchen Einkommensklassen sie sich wiederfinden könnten. Es bestehe die Gefahr, dass die unterschreibenden Bürger verschiedene Vorstellungen vom Inhalt der Petition hätten.
Die Forderung nach einer rückwirkenden Mietensenkung würde darüber hinaus in die gesellschaftsrechtlichen Verträge der Wochungsbaugesellschaft ABG Frankfurt eingreifen, was rechtlich zumindest problematisch sei. Wie diese Rückwirkung rechtlich ausgestaltet werden solle, sei unklar. Auch der in der Petition erwähnte Kostendeckungsvorschlag sei zu pauschal und hätte näher ausformuliert sein müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
S.Jones--TFWP