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Der unabhängige Expertenrat für Klimafragen hat das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung als unzureichend und nicht gesetzeskonform kritisiert. Zwar würde sich dadurch "bei konsequenter Umsetzung" die Lücke hin zum Erreichen der deutschen Klimaziele bis 2030 verringern, gleichwohl habe das Programm aber "einen unzureichenden Minderungsanspruch", heißt es in der am Dienstag in Berlin vorgelegten Stellungnahme des Gremiums.
"Die Bundesregierung legt dabei nicht dar, wie die verbleibende Differenz zu den Klimaschutzgesetz-Zielen geschlossen werden soll", schreiben die Expertinnen und Experten. Zudem sei die von der Regierung zur Verfügung gestellt Datengrundlage zwar "umfänglich", sie reiche aber nicht aus, um die angenommene Minderungswirkung des Programms bestätigen zu können. "Der Expertenrat stellt daher fest, dass das vorgelegte Klimaschutzprogramm 2023 nicht die Anforderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes an ein Klimaschutzprogramm erfüllt", heißt es in der Stellungnahme.
"Die Maßnahmen im Klimaschutzprogramm können signifikante Treibhausgasminderungen ermöglichen, gerade in den Sektoren Energie und Industrie, aber auch im Gebäudesektor", erklärte zwar der Vorsitzende des Expertenrats, Hans-Martin Henning. Letzteres hänge allerdings von der Umsetzung des bislang nicht vom Bundestag verabschiedeten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ab. Auch sonst gebe es in dem Programm "erhebliche Unschärfen und Unsicherheiten", heißt es in der Stellungnahme. "Die erwartete Gesamtminderung wird daher vermutlich überschätzt." Als besonders problematisch gelten die Bereiche Verkehr und Gebäude, die Gegenstand eines separaten Prüfberichts sind.
Der Expertenrat geht daher nach eigenen Angaben davon aus, "dass selbst nach vollständiger Umsetzung des Klimaschutzprogramms eine größere Lücke als die von der Bundesregierung ausgewiesene verbleibt", bis die Klimaziele erreicht würden. "Bei etlichen Maßnahmen sehen wir die Realisierungswahrscheinlichkeit und die Abweichung zwischen der Realität und den Annahmen der Bundesregierung in den Unterlagen kritisch", warnte Henning. Unzureichend sei das Klimaschutzprogramm außerdem "wegen der fehlenden Abschätzung von ökonomischen, sozialen und weiteren ökologischen Folgewirkungen".
"Aus Sicht des Expertenrats fehlt ein zusammenhängendes, in sich schlüssiges und konsistentes Gesamtkonzept und ein übergreifender Maßnahmenrahmen", erklärten die beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. "Erforderlich wäre eine Adressierung der Minderungspotenziale aller verfügbaren Handlungsfelder, beispielsweise auch der Abbau klimaschädlicher Subventionen, der bisher nur vage formuliert wird", erklärte die stellvertretende Ratsvorsitzende Brigitte Knopf.
Die Bundesregierung hatte den Entwurf ihres Klimaschutzprogramms 2023 im Juni veröffentlicht und im Kabinett beraten. Der Entwurf soll unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Expertenrats überarbeitet und dann beschlossen werden. Der zuständige Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte schon bei der Vorlage des Entwurfs eingeräumt, dass die enthaltenen Maßnahmen für ein Erreichen der Klimaziele nicht ausreichen würden. Als Gründe nannte er unter anderem Zielverfehlungen in den Bereichen Verkehr und Gebäude.
Das Klimaschutzgesetz verpflichtet Deutschland dazu, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65 Prozent verglichen mit dem Stand von 1990 zu verringern. Zulässig sind dann noch CO2-Emissionen von 438 Millionen Tonnen statt erfolgter Emissionen von 746 Millionen Tonnen im Jahr 2022. Zwar hat die Bundesregierung eine Neufassung des Klimaschutzgesetzes vorgelegt, die derzeit im Bundestag beraten wird - die Emissionsziele bleiben darin aber unverändert.
A.Nunez--TFWP