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Die FDP stellt im Streit um das Heizgesetz mehrere Bedingungen, um den Entwurf noch vor der Sommerpause in den Bundestag einzubringen. "Es gibt es ein ganzes Bündel an wichtigen Punkten, die vorab zumindest grob geklärt werden müssen, bevor man über den Gesetzentwurf im Bundestag diskutieren kann", sagte der bau- und wohnungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Daniel Föst, der "Augsburger Allgemeinen" vom Mittwoch.
"Eine erste Lesung ist möglich, wenn wir uns auf gemeinsame Zielpfade einigen können, zum Beispiel, dass im Gesetz Holz und Biomasse nicht länger diskriminiert werden, Hausbesitzer angemessene Übergangsfristen beim Heizungsaustausch erhalten und Ausnahmen gegen eine Überforderung nicht nur für Hochbetagte gelten", sagte Föst. Die Verhandlungen über einen Kompromiss machten Fortschritte, betonte er. "Die Gespräche laufen gut, sachlich und fachlich, aber sie sind natürlich politisch stark aufgeladen."
Für die FDP sei es wichtig, "dass wir am Ende ein gutes Gesetz bekommen. Der Zeitplan ist zweitrangig". Auch mit Blick auf die Landtagswahlen im Herbst bestehe für seine Partei kein Zeitdruck. "Ein schlechtes Gesetz fliegt im Wahlkampf allen Parteien noch viel mehr um die Ohren", mahnte Föst.
Für die FDP sei es "ein ganz wichtiger Punkt, dass Holzheizungen weder im Bestand noch im Neubau verboten oder diskriminiert werden". Auch Biomethan und alle Biogas-Derivate müssten in dem Gesetz als Erneuerbare Energien für Neubau und Bestand gelten. "Man muss zudem den finanzstarken Gasversorgern eine realistische Chance für eine Transformation ihrer Gasnetze geben, anstatt sie zu verprellen", forderte Föst.
Zudem müsse es eine Abstimmung auf die kommunalen Wärmepläne geben: "Nichts wäre dümmer, als Privateigentümer zum Einbau einer teuren Wärmepumpe zu zwingen, wenn sie zwei Jahre später von ihrer Stadt einen günstigen Fernwärmeanschluss bekämen."
SPD-Forderungen nach einem schärferen Mieterschutz bei der Umlage der Investitionskosten wies Föst zurück. "Die Mieterinnen und Mieter sind durch das geltende Recht sehr gut geschützt, hier sieht die FDP beim Heizungsgesetz keinen Änderungsbedarf", sagte er.
Der FDP-Politiker zeigte sich allerdings dafür offen, nötigenfalls klarzustellen, dass Vermieter bei Investitionen nur die tatsächlichen Kosten abzüglich der staatlichen Zuschüsse gelten machen dürften. "Die staatliche Förderung muss an die Mieterinnen und Mieter eins zu eins weitergeben werden", betonte Föst. "Der Rest darf umgelegt werden, maximal acht Prozent pro Jahr."
Die Koalition streitet seit Wochen über künftige Vorgaben für Heizungen. Eigentlich war geplant, das Gesetz vor der Sommerpause im Bundestag zu beschließen, da es zum Jahreswechsel in Kraft treten soll. Dafür wird aber mittlerweile die Zeit knapp. Ein erster Beratungsdurchgang müsste in der nächsten Sitzungswoche ab dem 12. Juni erfolgen. Danach sind nur noch zwei weitere Sitzungswochen vor der parlamentarischen Sommerpause vorgesehen, die mit der zweiten Juliwoche beginnt.
N.Patterson--TFWP