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Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Montag (12.00 Uhr) in Karlsruhe über mögliche Schadenersatzansprüche von Dieselkäufern gegenüber Autobauern wegen des Thermofensters. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Thermofenster - eine Methode der Abgasreinigung, die nur in einem bestimmten Temperaturfenster gut funktioniert - mit wenigen Ausnahmen für unzulässig erklärt. Im vergangenen Monat entschied er außerdem, dass Haftung des Herstellers auch bei fahrlässigem Verhalten möglich ist. (Az. VIa ZR 335/21)
Ob tatsächlich Schadenersatzansprüche bestehen, müssen nun nationale Gerichte entscheiden. Der BGH hatte das bislang immer abgelehnt, da die Hersteller Käufer nicht vorsätzlich geschädigt hätten. Die Autos waren vom Kraftfahrt-Bundesamt zugelassen worden.
Das neue EuGH-Urteil könnte die BGH-Auffassung ändern - er kündigte an, Folgen für das deutsche Haftungsrecht erörtern zu wollen. Anderen deutschen Gerichten sollen so Leitlinien an die Hand gegeben werden für die zahlreichen anhängigen Dieselklagen.
A.Williams--TFWP