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Die Bundesregierung bemüht sich einem Medienbericht zufolge weiter um eine Schlichtung im Streit um eine Entschädigung der Hinterbliebenen der israelischen Opfer des Münchner Olympia-Attentats von 1972. Die "Bild"-Zeitung berichtete am Mittwoch unter Berufung auf das Bundesinnenministerium, es liefen Gespräche mit der Bundesregierung.
"Die Bundesregierung bedauert, dass es bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gelungen ist, mit den Hinterbliebenen einen Konsens zu erzielen - daher werden die vertrauensvollen Gespräche fortgesetzt", zitierte die Zeitung einen Ministeriumssprecher. Nach "Bild"-Informationen führt die Regierung die Gespräche selbst, auch das Bundeskanzleramt ist demnach eingeschaltet.
Ein palästinensisches Terroristenkommando war vor 50 Jahren in das Münchner Olympiagelände eingedrungen und hatte Mitglieder der israelischen Mannschaft als Geiseln genommen. Bei der Geiselnahme und einer fehlgeschlagenen Befreiungsaktion starben elf israelische Sportler und ein deutscher Polizist.
Die Ereignisse jähren sich in wenigen Tagen zum 50. Mal, für den 5. September ist eine Gedenkfeier in München geplant. In den vergangenen Wochen eskalierte allerdings ein Konflikt über die Höhe von Entschädigungszahlungen zwischen den Angehörigen der getöteten israelischen Sportler und der deutschen Seite. Die Hinterbliebenen sagten schließlich ihre Teilnahme an der Gedenkfeier ab.
Der neue israelische Botschafter in Deutschland, Ron Prosor, äußerte in der "Bild"-Zeitung Hoffnung auf eine gütliche Einigung bis zur Gedenkfeier. "Wir haben zwei Wochen Zeit, um daran zu arbeiten - ich hoffe, dass eine Lösung gefunden werden kann", sagte er dem Blatt. Die Familien verdienten "einen Abschluss".
Der bayerische Antisemitismusbeauftragte Ludwig Spaenle (CSU) drang am Mittwoch auf eine Lösung. Es sei Sache der Bundesregierung, entsprechende Schritte einzuleiten, sagte er im Deutschlandfunk. Er habe Verständnis für die Absage der Hinterbliebenen. Deutschland müsse die Verantwortung für das damalige staatliche Versagen übernehmen und eine angemessene Entschädigung zahlen.
S.Jones--TFWP