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Das EU-Parlament und die EU-Mitgliedsstaaten haben sich auf eine weitgehende Verschärfung des europäischen Emissionshandels zur Begrenzung des CO2-Ausstoßes geeinigt. Wie das EU-Parlament in der Nacht auf Sonntag mitteilte, sieht die Einigung unter anderem vor, dass bisher kostenlose Verschmutzungsrechte für die Industrie schrittweise abgeschafft und Emissionen aus der Beheizung von Gebäuden und aus dem Straßenverkehr bepreist werden. Gleichzeitig sollen zusätzliche Belastungen für private Haushalte begrenzt werden.
Die Unterhändler von Parlament und Mitgliedsstaaten einigten sich auf die bereits 2021 von der EU-Kommission vorgeschlagene Reform nach rund 30-stündigen Verhandlungen. Sie soll dazu beitragen, die ehrgeizigen Ziele des EU-Klimaschutzplans zur Senkung der Treibhausgasemissionen zu erreichen.
Der 2005 geschaffene europäische Emissionshandel (ETS) betrifft derzeit rund 40 Prozent des CO2-Ausstoßes. Um ihre CO2-Emissionen zu decken, müssen Stromerzeuger und energieintensive Industriezweige wie Stahl-und Zementindustrie in der EU seither sogenannte Verschmutzungsrechte erwerben. Die Gesamtzahl dieser von den Staaten geschaffenen Zertifikate sinkt im Laufe der Zeit, um den Betrieben einen Anreiz zu liefern, weniger Treibhausgase auszustoßen.
Der Emissionshandel soll nun schrittweise auf die Schifffahrt und innereuropäische Flüge ausgeweitet werden und - sofern eine Studie aus Brüssel hierfür grünes Licht gibt - ab 2028 auch auf Müllverbrennungsanlagen.
Die nun beschlossene Reform sieht vor, dass die Treibhausgasemissionen schneller als bisher vorgesehen reduziert werden - nämlich bis 2030 um 62 Prozent im Vergleich zu 2005. Bisher war eine Reduktion von lediglich 43 Prozent angestrebt worden.
In Ergänzung zur Mitte Dezember beschlossenen Einführung eines CO2-Grenzausgleichs wird die EU die Vergabe kostenloser Verschmutzungsrechte, die bisher der europäischen Industrie zustanden, schrittweise abschaffen. Mindestens 48,5 Prozent dieser Rechte sollen bis 2030 abgeschafft werden, bis 2034 sollen sie gänzlich auslaufen. Über diesen Zeitplan hatten Vertreter der EU-Mitgliedstaaten und des Parlaments heftig gestritten.
Der CO2-Grenzausgleich zielt darauf ab, zu verhindern, dass für europäische Unternehmen Wettbewerbsnachteile durch Klimaschutzvorgaben entstehen. Oder Unternehmen womöglich CO2-intensive Produktionen aus der EU in andere Länder verlagern, um den CO2-Preis zu umgehen.
Umstritten war auch der Vorschlag der EU-Kommission, einen zweiten Kohlenstoffmarkt (ETS2) für Gebäudeheizungen und Straßenkraftstoffe zu schaffen. Europaabgeordnete fürchteten zusätzliche Belastungen für Privathaushalte und plädierten dafür, diesen zunächst auf Bürogebäude und den Schwerlastverkehr zu beschränken. Als Kompromiss sollen nun auch Privathaushalte ab 2027 einen CO2-Preis auf Kraftstoffe und Erdgas oder Heizöl zahlen. Dieser soll jedoch bis 2030 gedeckelt werden. Sollte sich der derzeitige Anstieg der Energiepreise fortsetzen, wird die Einführung um ein weiteres Jahr verschoben.
J.M.Ellis--TFWP