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Fußball-Bundesligist 1. FC Köln ist mit seinem Eilantrag auf die Erhöhung der Stadionauslastung beim Oberverwaltungsgericht Münster gescheitert. Der FC wollte erwirken, dass schon am Samstag (18.30 Uhr/Sky) gegen Eintracht Frankfurt mindestens 25.000 Fans in die Arena dürfen. Das OVG lehnte dies am Freitag ab, stattdessen sind maximal 10.000 Fans zugelassen, wie es die aktuelle Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen vorsieht.
Der FC hatte argumentiert, dass in Fußballstadien keine signifikanten Infektionsrisiken bestünden. Auch sei das Infektionsgeschehen mit Blick auf die Hospitalisierungsrate gut beherrschbar. Eine Begrenzung auf 10.000 Zuschauer sei daher im Hinblick auf die damit verbundenen erheblichen finanziellen Einbußen nicht länger gerechtfertigt.
Das OVG kam jedoch zu dem Schluss, dass "die angegriffene Kapazitätsbegrenzung für Fußballstadien nicht offensichtlich gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz" verstoße. Die "Abwendung der Gefahren für Leben und Gesundheit der Bevölkerung und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems" seien wichtiger als die "wirtschaftlichen Interessen der Antragstellerin", hieß es vonseiten der Gerichts: "Dass die Folgen der derzeitigen Kapazitätsbegrenzung für sie existenzbedrohend sind, hat die Antragstellerin aber nur behauptet und nicht ansatzweise belegt."
L.Holland--TFWP