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Die Entscheidung über ein Gesetz zur allgemeinen Impfpflicht könnte sich verschieben. FDP-Fraktionschef Christian Dürr sagte am Donnerstag in der Sendung "Frühstart" von RTL/ntv, es mache mehr Sinn, Ende März oder Anfang April eine "fundierte Entscheidung" bei dem Thema zu treffen, als frühzeitig eine Entscheidung "aus der Hüfte" zu fällen. Ob der Bundestag wie zunächst erwartet in der kommenden Woche über die Gesetzentwürfe zur Impfpflicht beraten wird, blieb zunächst offen.
Dürr warb um Geduld: Ende März würden "ausreichend Daten" zur Omikron-Variante vorliegen, um dann zu wissen, ob man die Impfpflicht überhaupt noch brauche, sagte der Liberale. Dürr sagte zugleich, der Fahrplan solle eingehalten werden. Die Befürworter einer Impfpflicht ab 18 planen, dass die Regelung zum 1. Oktober greifen soll. Dies wäre auch bei einer verschobenen Bundestagsentscheidung erreichbar.
Bislang war davon ausgegangen worden, dass die Gruppenanträge zur Impfpflicht in der kommenden Woche erstmals im Bundestag beraten werden und Mitte März eine Entscheidung gefällt wird. Über die Tagesordnung entscheiden die Parlamenterischen Geschäftsführer der Fraktionen aber endgültig zu Beginn der Sitzungswoche selbst.
Bislang liegen die Gesetzentwürfe für eine Impfpflicht noch nicht komplett vor, wie aus Parlamentskreisen verlautete - das Vorliegen von Gesetzentwürfen wäre aber Voraussetzung für die geplante erste Lesung im Bundestagsplenum.
Die Gruppe um SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese, die eine Impfpflicht ab18 anstrebt, hat Eckpunkte vorgelegt. Eine weitere Gruppe um den FDP-Abgeordneten Andrew Ullmann will den Entwurf für eine Impfpflicht ab 50 einbringen, ein fertiger Antrag liegt aber bislang nicht vor. Eine Gruppe um FDP-Vize Wolfgang Kubicki lehnt die Impfpflicht generell ab. Einen ähnlichen hat die AfD vorgelegt.
Die Initiatoren des Gesetzentwurfs zur allgemeinen Impfpflicht ab 18 traten derweil Befürchtungen der Kassen entgegen, sie müssten die Kontrolle übernehmen. Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Heike Baehrens, sagte den "Stuttgarter Nachrichten und der "Stuttgarter Zeitung": "Das sind natürlich Aufgaben, für die der Staat zuständig ist. Von den Kassen erwarten wir Aufklärung, Ansprache und Information der Versicherten."
Hintergrund sind Stellungnahmen des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung. Er hatte klar gemacht, dass sich die Kassen nur für die Kontaktierung der Versicherten zuständig sehen. Baehrens sagte nun: "Für die Kontrolle ist vorgesehen, dass der Nachweis der Impfpflicht ständig mitzuführen ist, damit jederzeit Überprüfungen möglich sind." Außerdem solle ein Portal entstehen, dass es den Versicherten ermöglicht, ihren Nachweis hochzuladen und zu hinterlegen.
K.Ibarra--TFWP