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Das Amtsgericht Kassel hat zwei hessische Polizisten vom Vorwurf freigesprochen, einen Hund auf einen Mann gehetzt zu haben. Jedoch wurden beide wegen falscher uneidlicher Falschaussage zu Geldstrafen von 12.000 Euro beziehungsweise 8400 Euro verurteilt, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Die Vorwürfe der Körperverletzung im Amt und der gemeinschaftlichen Verfolgung Unschuldiger hätten nicht bestätigt werden können.
Die Anklage hatte den Beamten der Landespolizei vorgeworfen, im Dezember 2021 bei einem Einsatz in Kassel einen Hund auf einen Mann gehetzt zu haben. Sie seien alarmiert worden, weil ein aggressiver Mann einen Menschen verfolge. Die Polizisten hätten die Wohnung des Manns aufgesucht, der unter Verdacht gestanden habe, der Auslöser für den Einsatz gewesen zu sein.
Dieser leide bekanntermaßen an einer psychischen Erkrankung, hieß es weiter. Einer der Polizisten habe ohne konkreten Anlass den Diensthund gegen den Mann eingesetzt. Der Geschädigte sei in den Oberschenkel gebissen und verletzt worden. Um den ungerechtfertigten Einsatz des Hunds zu verdecken, hätten sie ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gegen ihn eingeleitet. Diesen Widerstand habe es aber nicht gegeben.
Das Gericht sprach sie mit Blick auf diese Vorwürfe nun frei. Verurteilt wurden die beiden Polizisten allerdings, weil sie 2022 in einem Sicherungsverfahren gegen den Geschädigten uneidlich falsch ausgesagt hatten. In diesem Zusammenhang kam auch der Vorfall mit den beiden Polizisten zur Sprache. Sie sagten dem Urteil zufolge als Zeugen falsch aus und sprachen von Widerstandshandlungen, die es tatsächlich so aber nicht gegeben hatte.
B.Martinez--TFWP