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Der Facebook-Mutterkonzern Meta darf Posts mit Falschinformationen zur Wirksamkeit der Coronaimpfungen löschen. Voraussetzung dafür ist, dass die Informationen nach Einschätzung von sachverständigen Gesundheitsbehörden falsch sind und voraussichtlich zu einer Impfverweigerung beitragen, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Freitag mitteilte. Sie dürfen auch keine sachbezogene Kritik am derzeitigen Erkenntnisstand darstellen. (Az.: 16 U 52/23)
Der Kläger veröffentlichte auf Facebook einen Post zur Wirksamkeit und angeblichen Gefährlichkeit von Coronaimpfungen. Die Informationen dazu hatte er einem "verschwörungsideologischen Kanal" entnommen. Meta löschte den Beitrag, ein Widerspruch dagegen blieb ohne Erfolg.
Vor dem Landgericht Frankfurt forderte der Kläger die neuerliche Freischaltung des Beitrags. Das Gericht wies die Klage ab. In zweiter Instanz wies das Oberlandesgericht die Berufung ebenfalls ab. Der Kläger habe keinen Anspruch auf seine Forderung, entschieden die Richter. Der Beitrag verstoße gegen die Regeln zu Falschmeldungen in den Nutzungsbedingungen.
Meta darf Beiträge entfernen, wenn Gesundheitsbehörden zu dem Schluss kommen, dass sie zur Impfverweigerung beitragen. Dabei muss nicht wissenschaftlich mit "absoluter Sicherheit" feststehen, dass es sich um falsche Tatsachen handelt. Drei Äußerungen zu tödlichen Nebenwirkungen und Impfschäden sah Meta zu Recht als Falschinformationen an.
Mit dem Verbot des Postens von Falschinformationen wird dem Nutzer laut Gericht nicht die Äußerung einer bestimmten politischen Meinung untersagt. Es beziehe sich nur auf Tatsachenäußerungen, nicht auf politische Meinungen. Eine sachbezogene Kritik an den Impfungen wäre nicht gelöscht worden.
J.P.Estrada--TFWP