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Der fraktionsübergreifende Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren ist bei der Bundestagsverwaltung eingereicht worden. Dies bestätigte der CDU-Abgeordnete und Mitinitiator des Antrags, Marco Wanderwitz, am Mittwoch gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. Insgesamt 113 Abgeordnete aus verschiedenen Fraktionen unterzeichneten den Antrag demnach. Notwendig sind für einen fraktionsübergreifenden Antrag 37 Parlamentarierinnen und Parlamentarier.
"Wir sind nicht immer einer Meinung. Worin wir uns einig sind, ist unser klares Bekenntnis zu unserer Demokratie und unserem Grundgesetz", heißt es in einer E-Mail, die die Unterzeichnenden am Mittwoch an alle Abgeordneten verschickten. Die AfD zeige immer offener ihre Menschen- und Demokratieverachtung. Die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren seien zu Recht hoch, räumt die Gruppe ein - und betont zugleich: "Wir sind davon überzeugt, dass sie im Fall der AfD gegeben sind."
Die Erstunterzeichnenden wollen nach eigenen Angaben "noch in dieser Legislaturperiode" eine Mehrheit für ihren Antrag im Bundestag erreichen. Ein Zeitpunkt für die Aufsetzung sei aber noch nicht getroffen worden. Der nächste Bundestag soll am 23. Februar gewählt werden.
"Wir müssen diese wirkmächtige rechtsextreme Partei der im Grundgesetz vorgesehenen Prüfung des Bundesverfassungsgerichts unterziehen", sagte Mit-Initiator Wanderwitz am Mittwoch der "Welt". "Es geht um nicht weniger als unsere freiheitliche Demokratie."
AfD-Chefin Alice Weidel übte scharfe Kritik an den Verbotsanstrengungen. "Selbst in dieser existenziellen Krise haben CDU-Politiker nichts Besseres zu tun, als ein antidemokratisches Verbotsverfahren gegen uns, die zweitgrößte Kraft in Deutschland, hier einzubringen", sagte Weidel in einer Plenardebatte im Bundestag. Der Regierung warf sie vor, die Geheimdienste zu missbrauchen, um "die Opposition zu kriminalisieren".
Der Antrag zielt darauf, dass das Parlament ein AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht einleitet. Der Bundestag ist - neben Bundesregierung und Bundesrat - eines von drei Verfassungsorganen, das ein Verbotsverfahren vor dem Gericht anstoßen kann. Die rechtlichen Hürden dafür sind allerdings hoch.
Das Gericht soll den Antragstellenden zufolge dann feststellen, dass die AfD verfassungswidrig ist und deshalb verboten werden kann. Hilfsweise soll vom Verfassungsgericht festgestellt werden, dass die AfD von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen wird.
Bisher hatten sich prominente Politikerinnen und Politiker eher skeptisch bis ablehnend zu einem AfD-Verbotsverfahren geäußert, darunter Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), CDU-Chef Friedrich Merz und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt. Sie verweisen auf Risiken, die eine Zurückweisung des Antrags durch das Bundesverfassungsgericht mit sich brächte.
C.Rojas--TFWP