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Das saarländische Oberverwaltungsgericht hat die 2G-Regel im Einzelhandel vorläufig gekippt. Die Verordnung sei zu unbestimmt, teilte das Gericht am Freitag in Saarlouis mit. Die Richter gaben damit einer Klage mehrerer Elektronikfachmärkte statt. Mit der Entscheidung dürfen nun bis auf Weiteres wieder Ungeimpfte im Einzelhandel einkaufen.
Die Richter kritisierten, dass die Ausnahmeregel für Supermärkte und andere Geschäfte mit Waren des täglichen Bedarfs durch eine beispielhafte Aufzählung von Geschäften nicht konkret genug ist. Dies lasse den Schluss zu, dass der Begriff der Deckung des täglichen Bedarfs nicht das einzige Kriterium für die Befreiung von der Regel sei. Wie Mischbetriebe eingeordnet werden sollen, ist laut Gericht ebenfalls unklar.
Die allgemeinen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus gelten weiterhin fort. Der Beschluss ist unanfechtbar. Bereits Mitte Dezember setzte das Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen die Regel außer Vollzug. Die Richter erklärten sie für nicht notwendig. In Bayern kippte der Verwaltungsgerichtshof die Verordnung am Mittwoch, weil sie nicht konkret genug war. Am Freitag setzte der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg 2G an Hochschulen aus.
C.M.Harper--TFWP