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Ein nationalistischer Abgeordneter aus Bulgarien hat im Europaparlament den Hitlergruß gezeigt. Nachdem er am Mittwoch in einer Debatte über die Rechtsstaatlichkeit in Polen und Ungarn das Wort ergriffen hatte und die Stufen zum Ausgang des Plenarsaals hinaufging, drehte sich Angel Dzhambazki von der euroskeptischen Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer (ECR) um und streckte seinen rechten Arm einige Sekunden vor sich aus, wie auf dem Video der Debatte zu sehen ist.
"Wir werden euch niemals erlauben, uns zu sagen, was wir sagen und was wir tun sollen", hatte der Abgeordnete der nationalistischen bulgarischen Partei VMRO zuvor am Rednerpult des Plenarsaals erklärt. "Es lebe Bulgarien, Ungarn, Orban, Fidesz und das Europa der Nationalstaaten." Auf Twitter bezeichnete er außerdem die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zum Rechtsstaatlichkeitsmechanismus als "Abscheulichkeit" bezeichnet.
Der EuGH hatte am Mittwoch die Klagen Polens und Ungarns gegen den Mechanismus zur Kürzung von EU-Geldern bei Rechtsstaatsverstößen abgewiesen. Die Regierungen von Polen und Ungarn stehen seit Langem wegen rechtsstaatlicher Verfehlungen in der Kritik.
EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola verurteilte Dzhambazkis Tat auf Twitter: "Ein faschistischer Gruß im Europäischen Parlament ist inakzeptabel". Dzhambazki habe "jeden in Europa" damit beleidigt. "Diese Geste ist Teil des dunkelsten Kapitels unserer Geschichte und muss dort bleiben."
Die Vizepräsidentin des Parlaments, Pina Picierno, die zum Zeitpunkt des Vorfalls die Debatte leitete, hatte zuvor erklärt, dass die Institution mithilfe der Videoaufzeichnungen überprüfen werde, "ob es einen faschistischen Gruß gab oder nicht". Falls dies der Fall sei, würden Sanktionen ergriffen.
Die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments besagt, dass sich die Abgeordneten "jeglichen unangemessenen Verhaltens" und "jeglicher beleidigender Äußerungen" enthalten müssen. Bei Verstößen gegen diese Regeln kann unter anderem die Teilnahme an parlamentarischen Aktivitäten untersagt oder Zulagen gestrichen werden.
Der Rechtsstaatlichkeitsmechanismus war bereits zu Beginn des vergangenen Jahres in Kraft getreten, wurde aber bis zur EuGH-Entscheidung noch nicht angewendet. Warschau und Budapest waren von Anfang an gegen den Mechanismus und klagten dagegen, sie wollten ihn vom EuGH für nichtig erklären lassen. Damit hatten sie nun aber keinen Erfolg: Der Gerichtshof urteilte, dass der Rechtsstaatsmechanismus mit dem EU-Vertrag vereinbar sei und in den Zuständigkeitsbereich der EU falle.
J.P.Estrada--TFWP