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Weinhaltige Getränke mit Bockbierwürze dürfen nicht als Glühwein bezeichnet werden. Dadurch werde der Begriff Wein verwässert, erklärte das Landgericht München I am Montag. Verbraucher würden über einen höheren Wasseranteil getäuscht und so in die Irre geführt. Wenn nämlich Bockbierwürze in das Getränk gegeben werde, steige der Wassergehalt um zwei Prozent und sei zu hoch für Glühwein.
Dieser dürfe laut europäischer Verordnung nur Wein, Süßungsmittel und Gewürz enthalten. Ein Önologe erklärte aber dem Gericht laut Mitteilung in der Verhandlung, dass Bockbierwürze kein Gewürz sei - sondern eine Flüssigkeit, die ein Gewürz empfange.
Das Gericht erklärte, dass der Wassergehalt in Glühwein strengen Vorgaben unterliege. Daran habe sich die Brauerei nicht gehalten, die das weinhaltige Getränk verkaufte. Die Klage einer Weinkellerei hatte damit Erfolg.
S.Weaver--TFWP