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Frankreich erleichtert die Rückgabe von Nazi-Raubkunst aus öffentlichen Sammlungen an die Nachfahren der ursprünglichen Besitzer. Das Parlament verabschiedete am Donnerstag in Paris ein Rahmengesetz, das die Herausgabe eines Werks aus einem staatlichen Museum leichter macht. Ziel sei es, "die Pflicht zur Erinnerung und Wachsamkeit in konkrete Taten der Gerechtigkeit umzusetzen", sagte Kulturministerin Rima Abdul Malak.
Bislang können Werke aus öffentlichen Sammlungen nur zurückgegeben werden, wenn das Parlament eine Ausnahmeregelung verabschiedet. So wurde im Februar 2022 eigens ein Gesetz erlassen, um die Rückgabe von 15 Werken aus öffentlichen Sammlungen zu ermöglichen, darunter ein Gemälde von Gustav Klimt, das sich im Musée d'Orsay befand.
Künftig ist für eine Rückgabe keine Abstimmung des Parlaments mehr nötig, sondern lediglich eine Entscheidung einer Expertenkommission. Das Rahmengesetz für die "Rückgabe von Kulturgütern, die im Zusammenhang mit antisemitischen Verfolgungen geraubt wurden" gibt zudem dem Staat die Möglichkeit, selber die Initiative zu ergreifen. Eine finanzielle Entschädigung der Nachfahren ist nach dem Rahmengesetz ebenfalls möglich.
Das Gesetz erwähnt ausdrücklich die "Verantwortung des Vichy-Regimes bei dem antisemitischen Raub von Kulturgütern". Das Vichy-Regime unter Philippe Pétain kollaborierte mit den Nazis und beteiligte sich auch an der Deportation französischer Juden.
Das neue Gesetz umfasst Werke, die zwischen 1933 und 1945 auf verschiedene Weise enteignet wurden, etwa durch Zwangsverkäufe und Beschlagnahmung.
Zuletzt waren im April zwei Gemälde und eine Skulptur aus dem 15. Jahrhundert an die Nachfahren der ursprünglichen Besitzer übergeben worden. Die beiden Gemälde waren zeitweise in der Sammlung des führenden Nationalsozialisten Hermann Göring gewesen. Das Kulturministerium hatte 2019 eine Abteilung eingerichtet, die aktiv nach rechtmäßigen Eigentümern von Raubkunst sucht.
P.McDonald--TFWP