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Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Donnerstag (09.00 Uhr) über Suchmeldungen von Kulturgut aus früher jüdischem Besitz. Umstritten ist, inwieweit eine solche Suche das Eigentum - hier an einem Gemälde - unzulässig beeinträchtigen kann. (Az: V ZR 112/22)
Im Streitfall geht es um ein Gemälde von Andreas Achenbach. Der Kläger hatte es 1999 gekauft. 2016 wurde für das Bild eine Suchmeldung auf der Internet-Datenbank "Lost Art" veröffentlicht, einer Datenbank für Kulturgüter, die insbesondere jüdischen Eigentümern aufgrund der Verfolgung durch den Nationalsozialismus entzogen wurden. Zudem besteht eine Fahndung durch Interpol. Hiergegen wehrt sich der heutige Eigentümer mit seiner Klage gegen die Nachlassverwalter des früheren jüdischen Besitzers.
P.McDonald--TFWP