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Einer der bekanntesten Fernsehjournalisten Australiens hat nach seiner Berichterstattung über die Krönung des britischen Königs Charles III. angekündigt, seinen Job wegen anhaltenden rassistischen Anfeindungen nicht mehr ausüben zu können. "Niemand" bei seinem Arbeitgeber, dem öffentlich-rechtlichen Sender ABC, habe "ein einziges Wort der öffentlichen Unterstützung geäußert", schrieb der mehrfach preisgekrönte Stan Grant in einem Artikel auf der Webseite des Senders ABC, in dem er für den kommenden Montag seinen Rücktritt erklärte.
Grant hatte während der ABC-Berichterstattung über die Krönung von König Charles III. die koloniale Verfolgung indigener Australier durch Großbritannien angesprochen und war dafür heftig von Konservativen angegriffen worden. "Ich habe darauf hingewiesen, dass die Krone die Invasion und den Diebstahl unseres Landes darstellt", sagte Grant. "Polizisten, die das Siegel der Krone trugen, nahmen Kinder aus ihren Familien. Unter der Krone wurde unser Volk massakriert."
Grant, der ebenfalls indigener Abstammung ist, wurde persönlich derart angegangen, dass der Sender ABC Beschwerde bei Twitter wegen des "unerbittlichen rassistischen Schmutzes" einlegte, den Stan Grant täglich ertragen müsse.
Grant sagte, er habe aus Liebe zu Australien die Wahrheit ausgesprochen, dass indigene Völker immer noch die höchsten Inhaftierungs- und Armutsraten haben. In seiner Rücktrittsankündigung sagte Grant, als Mitglied der indigenen Bevölkerung habe er gelernt, "die Zähne zusammenzubeißen. Aber Rassismus ist ein Verbrechen. Rassismus ist Gewalt. Und ich habe genug".
Unterstützung erfuhr Grant von Kollegen wie Osman Faruqi, Redakteur für Kulturnachrichten bei "The Age" und der Zeitung "Sydney Morning Herald": "Es gibt eine Giftigkeit rund um Rassismus, die tief in diesem Land verwurzelt ist und alle unsere Institutionen infiziert – die Medien, den Sport, die Kunst, die Wirtschaft und die Politik", sagte Faruqi.
Australien bereitet sich in diesem Jahr auf ein Referendum vor, in dem entschieden wird, ob den indigenen Völkern das verfassungsmäßige Recht zugestanden wird, zu Gesetzen, die sie betreffen, überhaupt erst konsultiert zu werden.
S.Jordan--TFWP