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Behandlungen in Krankenhäusern sollen nach dem Willen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in bestimmten Fällen künftig auch ohne Klinikübernachtung möglich sein. Es gebe in Deutschland zu viele Fälle stationärer Behandlungen, die gar nicht stationär gemacht werden müssten, sagte Lauterbach am Dienstag in Berlin. Würde das geändert, wären auch nicht mehr so viele Betten nötig - und es könnte Pflegepersonal in der Nacht eingespart werden.
Im Vergleich zu den Nachbarländern habe Deutschland eine um rund 50 Prozent höhere Bettenkapazität und eine ebenfalls rund 50 Prozent über dem Durchschnitt liegende Quote von vollstationären Behandlungen, sagte Lauterbach weiter. In Deutschland sei das Problem, dass etwa eine Krebsbehandlung nur dann als Krankenhausfall abgerechnet werden könne, wenn der Patient auch in der Klinik übernachte. "Das wollen wir jetzt beseitigen." Eine solche Tagesbehandlung solle dann weiterhin per Fallpauschale abgerechnet werden können.
Lauterbach äußerte sich anlässlich eines Berichts der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausbehandlung. In den europäischen Nachbarländern würden Behandlungen, die ohne Krankenhausübernachtung möglich seien, von den Kliniken zunehmend ambulant vorgenommen - etwa Operationen oder onkologische Behandlungen, heißt es in dem Bericht. Dies gebe es in Deutschland nur in geringem Maße.
Etabliert sei es hierzulande in der Psychiatrie und in wenigen anderen Einzelbereichen. "Die Möglichkeit einer Tagesklinikbehandlung muss bislang vom Krankenhaus aufwendig beantragt werden, ohne Anspruch auf eine Genehmigung", heißt es in dem Bericht.
Die Kommission empfiehlt, es den Krankenhäusern spätestens zum 1. Januar 2023 zu ermöglichen, "sämtliche bislang vollstationär erbrachten Behandlungen als Tagesbehandlungen durchzuführen, soweit dies medizinisch vertretbar ist".
Eine Tagesbehandlung soll demnach über einen oder mehrere Tage erfolgen können. Eine zwischenzeitliche Unterbrechung für maximal zwei Tage am Stück zum Beispiel am Wochenende solle auch mehrfach möglich sein. Die Krankenhäuser sollten gemeinsam mit den Patientinnen und Patienten nach medizinischen und pflegerischen Kriterien in jedem Einzelfall entscheiden, ob eine Tagesbehandlung in Betracht kommt.
L.Rodriguez--TFWP