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Ein hessisches Seniorenheim muss kein ungeimpftes Pflegepersonal beschäftigen. Das Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner am Gesundheits- und Lebensschutz wiege hier schwerer als das Interesse der Pflegekräfte an der weiteren Ausübung ihrer Tätigkeit, erklärte das hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt am Main am Donnerstag. Es wies die Eilanträge zweier Arbeitnehmer ab.
Die beiden wollten sich nicht gegen Corona impfen lassen und wurden ab dem 16. März freigestellt mit der Begründung, dass Beschäftigte in Altenheimen laut Infektionsschutzgesetz geimpft oder genesen sein müssen. Mit ihren Eilanträgen wollten die Kläger erreichen, dass sie zunächst weiterbeschäftigt werden. Schon vor dem Arbeitsgericht Gießen hatten sie damit keinen Erfolg. Nun scheiterten sie auch vor dem Landesarbeitsgericht.
H.M.Hernandez--TFWP