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Rund sechs Monate nach Inkrafttreten der Teillegalisierung von Cannabis ist bei den Kommunen nur eine geringe Zahl an Anträgen für sogenannte Anbauvereine eingegangen. Bundesweit seien bislang knapp 300 solcher Anträge auf Genehmigung von Anbauvereinen gezählt worden, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, André Berghegger, der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" vom Montag. "Die Zahl der Genehmigungen für Anbauvereine bewegt sich noch auf sehr niedrigem Niveau", fügte er hinzu.
Berghegger kritisierte eine kaum leistbare Kontrolle der Regelungen aus dem Cannabis-Gesetz. "Fest steht, dass sich die Regelungen zum Konsum und den Verbotszonen durch die kommunalen Ordnungsdienste kaum wirksam kontrollieren lassen."
Kontrollen seien allenfalls stichprobenartig oder an besonderen Orten, etwa in der Nähe von Schulen oder Jugendeinrichtungen, möglich. "Zu einer flächendeckenden wirksamen Kontrolle fehlt bei den kommunalen Ordnungsbehörden schlicht das Personal", sagte Berghegger. Ein signifikanter Anstieg von Verstößen gegen das Gesetz sei allerdings bislang ebenfalls nicht zu beobachten.
Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert (SPD), zog eine gemischte erste Bilanz. "Der Weg bis zur kontrollierten Cannabisfreigabe war schwierig, und wir sind auch ein halbes Jahr nach dem beschlossenen Cannabisgesetz noch nicht bei dem angekommen, was wir im Koalitionsvertrag formuliert hatten."
Insbesondere der Eigenanbau werde "den Schwarzmarkt aber deutlich verkleinern und die Gewinne der organisierten Kriminalität deutlich verringern", sagte Blienert der Zeitung. "Die Polizei kann sich um Dealer und den Schwarzmarkt kümmern."
Der Konsum von Cannabis im öffentlichen Raum ist bereits seit dem 1. April unter bestimmten Umständen erlaubt, und auch der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis steht nicht mehr unter Strafe. Seit dem 1. Juli ist zudem Anbau und Abgabe über Anbauvereine, sogenannte Cannabis Social Clubs, möglich.
Die Vereine oder Clubs dürfen maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag und 50 Gramm pro Monat an ihre bis zu 500 Mitglieder abgeben. Mitglieder können nur Erwachsene werden. Sie dürfen zudem Samen und Stecklinge an die Mitglieder zum Eigenanbau zu Hause weitergeben. Hier sind maximal sieben Samen oder fünf Stecklinge pro Monat erlaubt.
M.Delgado--TFWP