SDAX
33.0200
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe urteilt am Mittwoch (12.00 Uhr) über die Hotelkosten bei einer wegen des Beherbergungsverbots in der Coronazeit ausgefallenen Reise. Die zentrale Frage ist, wer das Kostenrisiko trägt: das Hotel oder doch die verhinderten Touristen? Im Streitfall wollte eine Gruppe im Mai 2020 nach Lüneburg reisen, die Klägerin buchte 2019 für alle einen nicht stornierbaren Tarif. (Az. VIII ZR 363/21)
Kurz vor dem geplanten Aufenthalt, nach Verlängerung des Beherbergungsverbots, stornierte sie die Buchung und bat um Rückzahlung der bereits bezahlten Übernachtungskosten. Das Hotel bot stattdessen eine Verschiebung des Aufenthalts an. Deswegen zog die Klägerin vor Gericht. Vor dem Berliner Landgericht bekam sie weitgehend recht. Das Hotel wandte sich an den BGH, um dieses Urteil überprüfen zu lassen.
L.Holland--TFWP