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Nach dem Tod eines 14-jährigen Unfallpatienten in einem Krankenhaus in Niedersachsen hat das Landgericht Verden ein Strafverfahren gegen einen Chefarzt gegen Zahlung einer Geldbuße von 100.000 Euro eingestellt. Wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte, muss der ursprünglich wegen fahrlässiger Tötung angeklagte Mann im Gegenzug für die Beendigung des Verfahrens 40.000 Euro an die Familie des Jungen und 60.000 an die niedersächsische Landeskasse zahlen.
Nach Gerichtsangaben ereignete sich das Geschehen 2018 in einem Krankenhaus in Rotenburg an der Wümme, in das der Jugendliche nach einem Fahrradunfall eingeliefert wurde. Bei der Behandlung wurde eine Hirnblutung nicht erkannt, weshalb er später aufgrund ausbleibender medizinischer Gegenmaßnahmen starb.
Laut Gericht war der Angeklagte allerdings nicht direkt in die Behandlung eingebunden, sondern stand als Chefarzt nur im Hintergrund für Konsultationen und auf Abruf bereit. Ein Strafverfahren gegen einen behandelnden Arzt wurde demnach bereits zuvor gegen Zahlung einer erheblichen Geldzahlung eingestellt.
Das Landgericht hatte sich nach früheren Angaben bereits zum Prozessstart im Juni nachdrücklich dafür ausgesprochen, auch das Verfahren gegen den Chefarzt gegen eine Geldzahlung einzustellen. Dieses lehnte der Mediziner zunächst aber noch ab. Er strebe einen Freispruch an, erklärte er zum Prozessstart vor Gericht. Zugleich übermittelte er den Eltern des toten Jungen sein Bedauern.
P.Grant--TFWP