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Am 26. Oktober will der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe seine Entscheidung über fehlende Warnhinweise an Zigarettenautomaten in Supermärkten verkünden. Es geht um die Klage einer Nichtraucherinitiative gegen den Betreiber von zwei Supermärkten in München. Sie sieht einen Verstoß gegen das in der Tabakerzeugnisverordnung geregelte Verdeckungsverbot. (Az. I ZR 176/19)
Auf Zigarettenschachteln selbst müssen nämlich schon seit langem Schockbilder abgebildet werden, die vor den Gefahren des Rauchens warnen sollen. Diese Bilder sind aber nicht zu sehen, solange die Zigarettenpackungen im Automaten sind. Auf dem Automaten selbst sind zwar Bilder zu sehen, die echten Zigarettenschachteln ähneln. Sie zeigen aber keine Warnhinweise.
Das Verfahren läuft bereits mehrere Jahre. Der BGH hatte es zwischendurch zweimal ausgesetzt, um dem Europäischen Gerichtshof Fragen zu stellen. Nachdem dieser im März geantwortet hatte, wurde in Karlsruhe am Donnerstag weiter verhandelt.
W.Lane--TFWP