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Wegen der Verwendung des russischen Propagandasymbols "Z" ist ein 62-Jähriger am Dienstag vom Hamburger Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 4000 Euro verurteilt worden. Es sprach den Angeklagten der Billigung von Straftaten für schuldig, teilte die Hamburger Gerichtspressestelle mit.
Laut Anklage hatte der Mann im März, etwa einen Monat nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, ein Papierblatt mit einem aufgemalten "Z" an der Heckscheibe seines Autos angebracht und war damit durch die Hansestadt gefahren. Er habe damit seine Billigung des russischen Angriffskriegs ausdrücken wollen, befand die Staatsanwaltschaft.
Das Amtsgericht setzte dafür eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 50 Euro fest. Ursprünglich war gegen den Beschuldigten eine Strafe von 60 Tagessätzen auf dem Wege eines Strafbefehls ohne öffentliche Hauptverhandlung verhängt worden. Weil er Einspruch einlegte, kam es aber doch zum öffentlichen Prozess.
Das "Z"-Symbol markiert russische Militärfahrzeuge in der Ukraine. Zudem hat es sich in Russland als propagandistisches Zeichen der Unterstützung für den Angriffskrieg etabliert - etwa auf Kleidungsstücken oder an Hausfassaden.
In Deutschland ist die Verwendung des Symbols in einem entsprechenden Kontext strafbar, weil sie die Billigung eines völkerrechtswidrigen Angriffskriegs darstellt. Grundlage dafür ist ein Paragraf des Strafgesetzbuches, der die Verbreitung von Sympathiebekundungen für Straftaten verbietet, sofern dies in einer Art und Weise geschieht, die den "öffentlichen Frieden" stören könnte.
F.Garcia--TFWP