Euro STOXX 50
-4.4200
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Dienstag (10.00 Uhr) mündlich über staatliche Zuschüsse für die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung. Anders als andere parteinahe Stiftungen wird sie nicht vom Staat bezuschusst. Deswegen strengte die AfD ein Organstreitverfahren in Karlsruhe an. (Az. 2 BvE 3/19)
Über solche Zuschüsse entscheidet der Bundestag im Rahmen der Haushaltsberatungen. Laut Haushaltsgesetz 2022 soll nur gefördert werden, wer für die Erhaltung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung eintritt. Eine genaue gesetzliche Regelung für die Finanzierung der parteinahen Stiftungen gibt es nicht. Im August lehnte das Gericht einen Eilantrag der AfD ab, mit dem sie sofortige Zuschüsse noch vor der Entscheidung erreichen wollte.
T.M.Dan--TFWP