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Ein jahrelanger Streit zwischen Online-Konzernen wie Google und europäischen Datenschutzaktivisten um die Weitergabe von Nutzerdaten in die USA ist neu entbrannt: Die österreichische Datenschutzbehörde entschied nach einer Beschwerde der Organisation NOYB des Datenschutzaktivisten Max Schrems, dass die Nutzung des Statistikprogramms Google Analytics in der EU gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt.
NOYB hatte im Jahr 2020 dutzende Beschwerden in ganz Europa eingereicht, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Datenschutzabkommen der EU zur Übermittlung personenbezogener Daten in die USA gekippt hatte. Vergangene Woche fuhr die Organisation nun einen ersten Sieg ein. Die österreichische Datenschutzbehörde monierte, dass Google Analytics Nutzerdaten auf Servern in den USA speichert, wo etwa Geheimdienste Zugriff auf die Daten haben.
Unklar ist bislang, ob in Österreich nun eine Strafe gegen Google verhängt wird, und welche Folgen die Entscheidung für Unternehmen hat, die Google Analytics nutzen.
Google reagierte am Mittwoch in einem Blog-Beitrag auf die Entscheidung in Österreich. Darin wertet das Unternehmen die Entscheidung der Datenschutzbehörde als nicht weitreichend und fordert die US-Regierung auf, schnell eine neue Grundlage für die Datenübermittlung mit der EU auszuhandeln.
Der Blog-Beitrag provozierte am Donnerstag eine wütende Reaktion von Schrems, der 2020 die Entscheidung des EuGH zu dem EU-Abkommen mit den USA erwirkt hatte. Er warf Google vor, lediglich "Bullshit-PR" (auf Deutsch etwa: "Schwachsinns-PR") zu betreiben und der Frage einer Reform der US-Überwachungsgesetze auszuweichen.
S.Palmer--TFWP