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Mit der Verlesung der Anklage hat vor dem Landgericht Chemnitz der Prozess um einen Brand in einem kurdischen Restaurant begonnen. Der Angeklagte Mehmet Ali T. schwieg zum Verhandlungsauftakt am Dienstag zu den Vorwürfen, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Die Staatsanwaltschaft wirft dem früheren Betreiber des Chemnitzer Lokals "Mangal" versuchten Mord in 15 Fällen, Brandstiftung und Betrug vor.
Der Prozess steht unter besonderer Beobachtung, weil der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft einen rechtsextremistischen Brandanschlag auf sein Lokal vorgetäuscht haben soll, um Geld von der Versicherung zu kassieren. Hintergrund seien Schulden des Manns gewesen.
Zu der Tat soll sich der Angeklagte nach den Geschehnissen am Rande des Stadtfests in Chemnitz im August 2018 gemeinsam mit ein oder zwei weiteren Mittätern entschlossen haben. Damals löste der tödliche Messerangriff auf einen 35-Jährigen in der Stadt eine Reihe ausländerfeindlicher Demonstrationen und teils gewaltsame Ausschreitungen von Rechtsextremen aus. Auch gab es Angriffe auf ein jüdisches sowie ein persisches und iranisches Restaurant in Chemnitz.
Drei weitere, bislang unbekannte Menschen sollen laut Anklage beauftragt worden sein, das Haus, in dem sich neben dem Restaurant auch mehrere Wohnungen befanden, in Brand zu setzen. Am 18. Oktober 2018 kam es zu einem Feuer in dem Gebäude, in dem sich zur Tatzeit 15 Bewohner aufhielten. Der Brand wurde rechtzeitig bemerkt, verletzt wurde niemand. Am Gebäude entstand ein Sachschaden von mehr als 200.000 Euro. Die Versicherung zahlte später für den Schaden.
Das Landeskriminalamt Sachsen schloss damals eine politische Motivation der Tat nicht aus und setzte 10.000 Euro für relevante Hinweise aus. Dann die Wende: Im Zuge der Ermittlungen fand die Polizei keine Anhaltspunkte für ausländerfeindliche Motive. Vielmehr erhärtete sich durch die kriminaltechnischen Untersuchungen der Verdacht gegen den damaligen Inhaber des Restaurants. Er wurde festgenommen und sitzt seit Juli 2021 in Untersuchungshaft.
Die beiden Verteidiger des Angeklagten machten nach Gerichtsangaben zum Prozessauftakt deutlich, dass die Ermittlungen aus ihrer Sicht noch nicht zu Ende seien und es einer umfangreichen Beweiserhebung bedürfe. Zudem stellten sie die Glaubwürdigkeit eines Zeugen, der den Angeklagten schwer belastet hatte, in Frage. Er gehe davon aus, dass am Ende ein Freispruch im Raum stehe, sagte einer der Anwälte. Für den Prozess sind weitere Termine bis Mitte Mai anberaumt.
T.Dixon--TFWP