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Das Landgericht Mainz hat einen ehemaligen baden-württembergischen AfD-Landtagsabgeordneten unter anderem wegen seiner Beteiligung an der Erstürmung der Reichstagstreppe im August 2020 zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Das Gericht sprach Stefan R. des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten schuldig, wie eine Sprecherin am Mittwoch mitteilte.
Laut Anklage hatte sich R. gegen die Räumung der Treppe gewehrt, indem er sich zwischen Polizisten und die Demonstranten drängte. Zudem soll er im September 2020 als Redner auf einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen in Mainz aufgetreten sein. In seiner Rede soll er die repräsentative Demokratie als "Parteiendiktatur" bezeichnet und zum Sturz der Regierung durch Gewalt aufgerufen haben.
Die Verurteilung des 40-Jährigen erfolgte der Gerichtssprecherin zufolge für beide Taten. Für einen dritten Sachverhalt, ein YouTube-Video betreffend, in dem R. den Staat als "Willkürstaat" und "letzten Dreck" bezeichnet haben soll, wurde R. nicht verurteilt. Die Strafkammer hatte nur einen Verhandlungstermin angesetzt.
R. war im September 2020 aus der Stuttgarter AfD-Fraktion und kurze Zeit später aus der Partei ausgeschlossen worden. Dem baden-württembergischen Landtag gehört er seit der Wahl im vergangenen März nicht mehr an. R., dem immer wieder eine Nähe zu antisemitischen Positionen vorgeworfen wurde, hatte dort für mehrere Eklats gesorgt. Im Dezember 2018 musste er nach Zwischenrufen von der Polizei aus dem Landtag geführt werden.
Bereits am Dienstag verurteilte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten einen Teilnehmer einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen zu einer Bewährungsstrafe von 20 Monaten. Das Gericht sprach den 50-Jährigen wegen besonders schweren Landfriedensbruchs in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte schuldig. Der Mann habe sich bei der Demonstration am 18. November 2020 dazu hinreißen lassen, Flaschen aufzugreifen und diese zu werfen, sagte der Richter.
An der Versammlung im Berliner Regierungsviertel hatten mehrere tausend Menschen teilgenommen. Im Anschluss soll eine Gruppe von bis zu 150 Menschen unter anderem zur Stürmung des Bundestags aufgerufen haben. Der Angeklagte gab im Prozess an, zusammen mit seiner Frau aus Sachsen zur Demonstration angereist zu sein, um sich dort mit anderen Menschen auszutauschen. Er habe außerdem nur eine kleine Plastikflasche zurückgeworfen.
Das Gericht sah dies anders und verurteilte den Mann wegen sechs Flaschenwürfen in die Menge. Die Situation habe "sich aufgeschaukelt" und "schlug in Gewalt um", sagte der Richter. Das Urteil ging über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die eine Bewährungsstrafe von 16 Monaten gefordert hatte. Die Verteidigerin hatte auf einen Freispruch plädiert. Ihr Mandat sei kein Corona-Leugner und geimpft, sagte die Anwältin.
L.Davila--TFWP