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Ein Kurierfahrer, der im Wahlvorstand für die Betriebsratswahl sitzt, muss trotz Kündigung vorläufig weiterbeschäftigt werden. Es sei davon auszugehen, dass die außerordentliche Kündigung unwirksam sei, erklärte das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg am Montag in Berlin. Der Kurierdienst hatte dem Fahrer gekündigt, weil er sich an einem illegalen Streik beteiligt habe.
Dagegen zog der Fahrer vor das Arbeitsgericht. Dieses müsse noch über die Kündigung an sich entscheiden, teilte das LAG mit. Der Fahrer klagte zusätzlich im Eilverfahren darauf, dass er bis zu diesen Entscheidung weiter beschäftigt bleibt. Dem gab das LAG statt: Bis zum Ablauf seines befristeten Vertrags bleibe er weiter bei dem Kurierdienst angestellt.
Als Mitglied des Wahlvorstands genieße er besonderen Kündigungsschutz, hieß es zur Begründung. Da davon auszugehen sei, dass das Arbeitsverhältnis bestehen bleibe, sei der Anspruch auf Beschäftigung im Eilverfahren durchsetzbar.
L.Coleman--TFWP