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Klagen von Landwirten aus Nordrhein-Westfalen gegen die Verlegung von Erdkabeln auf ihren Flächen sind vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Das Gericht erklärte den Planfeststellungsbeschluss am Dienstag in Leipzig für zulässig. Im Rahmen der Energiewende werden in vielen Regionen neue Stromtrassen gebaut, oft als Erdkabel. Im konkreten Fall sollen sie einen 4,2 Kilometer langen Teil einer neuen Höchstspannungsleitung von Wehrendorf nach Gütersloh bilden. (Az. 11 A 23.23 u.a.)
Das Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen sieht vor, dass Abschnitte dieser Leitung als Erdkabel errichtet werden dürfen, um den Einsatz auf der Höchstspannungsebene als Pilotvorhaben zu testen. Die Voraussetzungen seien hier erfüllt, erklärte das Gericht. Dabei geht es unter anderem um den Abstand zu Häusern.
Die Leitung solle östlich von Borgholzhausen weniger als 400 Meter entfernt von Wohnhäusern im Ort verlaufen und weniger als 200 Meter entfernt von Gebäuden im Außenbereich, also außerhalb von zusammenhängender Bebauung. Insgesamt sind laut Gericht etwa 380 Wohnhäuser betroffen. Die Führung der Leitung als Erdkabel schütze das Wohnumfeld - Freileitungen mit höheren Masten seien eine größere Belastung.
Die Interessen der Landwirte würden dabei berücksichtigt, führte das Gericht aus. Der Gesetzgeber habe entschieden, dass der Boden durch Bauarbeiten vorübergehend geschädigt werden dürfe. Danach würde der Boden weitgehend wiederhergestellt.
Nach dem Ende der Baumaßnahmen könnten die Äcker wieder bewirtschaftet werden. Ausgeschlossen seien nur Pflanzen, die tiefer als 1,10 Meter wurzelten. Die Gefahr einer Erwärmung des Bodens durch das Erdkabel sei gering. Mögliche Unsicherheiten dabei seien den Landwirten zuzumuten. Der Planfeststellungsbeschluss regle mögliche Entschädigungsansprüche.
Neue Stromleitungen sollen Windenergie von den Küsten in andere Regionen bringen. Gegen neue Strommasten gab es häufig Proteste. Ende 2015 wurde beschlossen, dass für Gleichstromleitungen großer Stromautobahnen vorrangig Erdkabel verlegt werden sollten.
S.Jones--TFWP