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Im Rechtsstreit um Immobiliengeschäfte in Brandenburg mit dem Rapper Bushido sind der Berliner Clanchef Arafat A.-C. und ein weiterer Angeklagter freigesprochen wurde. Aus Sicht des Gerichts ist die den Angeklagten vorgeworfene Täuschungshandlung nicht bewiesen, wie eine Sprecherin des Landgerichts Frankfurt an der Oder am Freitag sagte. Damit folgte das Gericht den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, die beide ebenfalls Freispruch beantragt hatten.
Hintergrund sind Immobiliengeschäfte, die Bushido und A.-C. gemeinsam im brandenburgischen Rüdersdorf tätigten, bevor sie sich überwarfen. Bushido wirft seinem ehemaligen Freund vor, unabgesprochen 180.000 Euro vom Konto der gemeinsamen GbR abgehoben zu haben.
Im jetzigen Prozess ging es um den Vorwurf des Prozessbetrugs gegen A.-C. und den weiteren Angeklagten. Laut Anklage sollen sie in einem Zivilrechtsstreit vor dem Landgericht in Frankfurt an der Oder gefälschte Quittungen eines nicht existierenden Bauunternehmens vorgelegt haben, um den Rechtsstreit zu ihren Gunsten zu manipulieren.
Während der Beweisaufnahme habe sich aber ergeben, dass sich der Zeuge - also Bushido - und der in Rede stehende Bauunternehmer entgegen der Aussage des Zeugen sehr wohl gekannt hätten, sagte die Sprecherin. Auch habe der Bauunternehmer wohl tatsächlich Arbeiten auf dem Grundstück in Rüdersdorf ausgeführt. Demnach gab es nach Überzeugung der Kammer auch ein Gespräch zwischen Bushido und A.-C., wonach die 180.000 Euro für das Grundstück verwendet werden sollten.
H.Carroll--TFWP