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Der Oberbürgermeister der sächsischen Stadt Radebeul muss die Anfrage eines Stadtrats zur Benennung der Mohrenstraße beantworten. Das entschied das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen und änderte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden ab, wie ein OVG-Sprecher am Donnerstag mitteilte.
Geklagt hatte demnach ein Stadtrat, der anlässlich einer öffentlichen Diskussion zu einer möglichen Umbenennung der Mohrenstraße von der Stadt hatte wissen wollen, ob der Stadt Informationen darüber vorlägen, aus welchen Gründen die Stadt Anfang des 20. Jahrhunderts ihren heutigen Namen erhalten hatte. Oberbürgermeister Bert Wendsche (parteilos) lehnte die Beantwortung ab. Er argumentierte, in Ermangelung eines "aktuellen Lebenssachverhalts" müsse er dies nicht tun.
Dem folgte das Verwaltungsgericht Dresden. Auf die Berufung des Klägers stellte das OVG am 27. November hingegen fest, dass der Oberbürgermeister Rechte des Stadtrats verletzt hatte. Laut sächsischer Gemeindeordnung müsse das Stadtoberhaupt Anfragen zu einzelnen Angelegenheiten beantworten. Um eine solche handle es sich in diesem Fall, erklärte das OVG. Da sich der Kläger auf eine öffentliche Diskussion bezogen hatte, sei zudem ein aktueller Bezug gegeben.
H.Carroll--TFWP