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Im Verfahren um eine Gasexplosion in einem Wohnhaus in Bochum mit einer Toten ist die ursprünglich verhängte Strafe für den verantwortlichen Bauarbeiter reduziert worden. Das Landgericht Bochum legte eine Strafe von zwei Jahren auf Bewährung fest, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag mitteilte.
Ursprünglich hatte das Landgericht Bochum den Mann wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und wegen des fahrlässigen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Der Bundesgerichtshof bestätigte daraufhin den Schuldspruch an sich, verwies das Verfahren wegen eines Rechtsfehlers jedoch zurück an das Landgericht Bochum, das neu über die Strafe entscheiden musste.
Bei dem Beschuldigten handelt es sich um einen Mitarbeiter einer Tiefbaufirma. Bei der Verlegung einer Glasfaserleitung beschädigte er im Januar 2023 eine Erdgasleitung. Entgegen seiner Sorgfaltspflicht und in Kenntnis der Risiken hatte er die sich kreuzenden Leitungen zuvor nicht händisch freigelegt. Außerdem informierte er nicht den Netzbetreiber, obwohl sein Kollege kurzzeitig Gasgeruch wahrnahm.
Durch das Leck in der Leitung trat mindestens zwölf Stunden lang Gas aus und drang in den Keller des nahen Wohnhauses. Dort bildete sich ein zündfähiges Gas-Luft-Gemisch, wodurch es am 10. Januar 2023 zu einer Explosion kam. Dabei stürzte das Wohnhaus komplett ein. Eine 61-jährige Anwohnerin starb, ein 35-Jähriger wurde verletzt.
P.Navarro--TFWP