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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen den Betrieb des LNG-Terminalschiffs "Neptune" in Lubmin an der Ostsee verhandelt. Die Umwelthilfe kritisiert "massive Klima- und Umweltschäden" durch die schwimmende Anlage, die Flüssigerdgas (LNG) speichern sowie erwärmen und damit wieder gasförmig machen kann. Inzwischen liegt die "Neptune" nicht mehr in Lubmin, sondern im Rügener Hafen Mukran. (Az. 7 A 8.23)
Die Umwelthilfe befürchtet aber, dass der Betrieb in Lubmin wieder aufgenommen werden könnte, da die Genehmigung noch gilt. Sie kritisiert auch eine fehlende Genehmigung des Shuttle-Verkehrs durch die Lagune Greifswalder Bodden. Ein Urteil des Gerichts stand am Donnerstagnachmittag noch aus.
Im April hatte das Bundesverwaltungsgericht Klagen gegen die Gaspipeline von Mukran nach Lubmin abgewiesen, welche die schwimmenden LNG-Terminals an das Gasfernleitungsnetz anbindet. Im Juni scheiterten Eilanträge gegen den Betrieb des Rügener Terminals.
M.Cunningham--TFWP