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Im Fall eines nach einem Tasereinsatz durch Polizisten gestorbenen 38-Jährigen im rheinland-pfälzischen Landstuhl hat die Staatsanwaltschaft Zweibrücken die Ermittlungen gegen zwei Polizisten eingestellt. Es habe keinen ausreichenden Tatverdacht für eine fahrlässige Tötung gegeben, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Der Einsatz des Tasers sei rechtmäßig gewesen. Daher liege auch kein strafbares Verhalten vor.
Rechtsmedizinische Untersuchungen hätten zudem keinen sicheren Beweis dafür erbracht, dass der Tasereinsatz tatsächlich die Ursache für den Tod des 38-Jährigen gewesen sei, erklärte die Staatsanwaltschaft. Zu dem Vorfall war es im April gekommen. Der 38-Jährige war in einem Krankenhaus gestorben, nachdem er nach dem Einsatz eines Tasers kollabierte und wiederbelebt worden war.
Angehörige des Manns hatten nach früheren Polizeiangaben zuvor den Notruf gewählt, weil er randalierte. Demnach fügte dieser sich selbst auch Schnittwunden zu und griff bei dem Einsatz in einer Wohnung in Landstuhl Einsatzkräfte an. Diese setzten daraufhin ein Distanzelektroimpulsgerät, kurz Taser genannt, ein.
Sogenannte Taser werden in Deutschland erst seit wenigen Jahren in einigen Bundesländern von Polizistinnen und Polizisten im regulären Streifendienst eingesetzt. Sie verschießen Drähte mit pfeilförmigen Projektilen. Diese verhaken sich in der Haut und übertragen Stromstöße, die den Getroffenen außer Gefecht setzen sollen. So soll der Einsatz von Schusswaffen vermieden werden. Der Einsatz von Tasern wird aber immer wieder kontrovers diskutiert.
W.Matthews--TFWP