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In einem Betrugsprozess um widerrufene Lastschriften im Zusammenhang mit Scheingeschäften mit Mobiltelefonen ist ein 32-jähriger Mann am Montag vom Landgericht im niedersächsischen Hildesheim zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte wurde wegen Beihilfe zum Computerbetrug und versuchten Betrugs schuldig gesprochen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Bei den Taten soll laut Anklage ein Betrugsschaden von 26 Millionen Euro entstanden sein.
Der Prozess gegen einen zweiten Angeklagten im Alter von 43 Jahren wird fortgesetzt, wie der Gerichtssprecher weiter erklärte. Ein Urteil gegen ihn werde für Mitte November erwartet.
Laut Anklage sollen beide Männer zwischen Juni 2016 und August 2018 ein betrügerisches Firmennetzwerk betrieben haben, das Scheingeschäfte mit Mobiltelefonen durchführte. Zur angeblichen Bezahlung der Scheingeschäfte sollen die Angeklagten zwischen verschiedenen Firmenkonten des Netzwerks Abbuchungen per Lastschrift vorgenommen haben.
Nach dem Geldeingang wurden die Beträge dann laut Anklage per Eilüberweisung weitergeleitet - auf Konten einer anderen Gesellschaft und auf ein Konto in der Türkei. Ziel sei dabei gewesen, das Geld vor dem Zugriff der betroffenen Bank in Sicherheit zu bringen.
Die Angeklagten legten dann Widerspruch gegen die Lastschriften ein, wodurch die Beträge auf die Ursprungskonten zurückgebucht wurden, obwohl das Geld gar nicht mehr verfügbar war. Die Banken waren demnach entsprechend dem Lastschriftenverfahren zur Rückbuchung verpflichtet. Bei den Banken soll so der Schaden in Höhe von 26 Millionen Euro entstanden sein.
S.Jordan--TFWP