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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat eine Wettbewerbsstrafe der EU in Höhe von gut einer Milliarde Euro gegen den US-Mikroprozessorhersteller Intel für nichtig erklärt. Er bestätigte damit eine entsprechende Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts der Europäischen Union (EuG) aus dem Jahr 2022. (Az. C-240/22 P)
Die EU-Kommission hatte im Mai 2009 gegen Intel eine Geldbuße in Höhe von 1,06 Milliarden Euro verhängt. Das Unternehmen habe bei damals neuen sogenannten x86-Prozessoren gezielt Rabatte gewährt, um seine Marktmacht zu festigen. Die Kommission stützte dies auf einen sogenannten As-Efficient-Competitor-Test, einen Vergleich mit einem fiktiven ebenso leistungsfähigen Wettbewerber.
Das EuG hatte die Klage von Intel 2014 zunächst abgewiesen, der EuGH hob dies jedoch 2017 auf. Im zweiten Durchlauf gab das EuG 2022 der Intel-Klage wegen Mängeln im Prüfverfahren dann statt und dem schloss sich der EuGH nun an. Die EU-Kommission habe die Rügen des EuG an dem Prüfverfahren nicht entkräften können. Die Bußgeldentscheidung der Kommission erklärten die Luxemburger Richter daher nun abschließend für nichtig.
Die EU-Kommission kann dies nun akzeptieren oder mit neuer Begründung erneut ein Bußgeld gegen Intel verhängen.
F.Carrillo--TFWP