MDAX
114.4100
Wegen Beteiligung an Umsturzplänen ist ein 42-Jähriger aus der Reichsbürgerszene am Montag in München zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Oberlandesgericht der bayerischen Hauptstadt sah es nach Angaben eines Sprechers als erwiesen an, dass der Mann die sogenannte Kaiserreichsgruppe unterstützte. Diese wollte unter anderem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) entführen und bürgerkriegsähnliche Zustände in Deutschland auslösen.
Das Gericht verurteilte den Angeklagten deshalb wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Inland. Laut Anklage hatte er der auch als Vereinte Patrioten bezeichneten Gruppierung unter anderem angeboten, im ehemaligem Jugoslawien ein angebliches Waffendepot zu lokalisieren. Zudem nahm er demnach 2022 an einem Rekrutierungstreffen teil und bot Vertretern der Gruppierung an, bei der Umsetzung der fraglichen Umsturzpläne zu helfen.
Die sogenannte Kaiserreichsgruppe wurde von der Polizei beobachtet und im Frühjahr 2022 zerschlagen. Die mutmaßlichen Rädelsführerinnen und -führer stehen in Koblenz vor Gericht. Weitere Unterstützer und Mitglieder wurden in anderen Städten angeklagt, etwa Düsseldorf und Hamburg. Ziel der Gruppierung war es, die Demokratie in Deutschland zu beseitigen und ein autoritäres Regierungssystem nach dem Vorbild des früheren Kaiserreichs zu etablieren.
Bei der Strafzumessung für den Angeklagten berücksichtigte das Münchner OLG nach eigenen Angaben, dass die von der Gruppierung ausgehende Gefahr angesichts der polizeilichen Beobachtung und des fehlenden Zugriffs etwa auf Waffen "eher gering" gewesen sei. Die Umsetzung ihrer Planungen hätte allerdings eine "nationale Katastrophe" bedeutet, fügte es an. Der Beschuldigte sei zudem geständig und nicht vorbestraft. Eine Bewährungsstrafe reiche aus.
Zugleich verhängte das Gericht zahlreiche Bewährungsauflagen. So muss der Mann an einer ambulanten Alkoholberatung oder Therapie teilnehmen, gemeinnützige Arbeit leisten und sich um Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bemühen. Der gegen ihn verhängten Untersuchungshaftbefehl wurde aufgehoben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Rechtsmittel sind möglich.
J.M.Ellis--TFWP