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Die Schweiz hat gegen den österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner ein vorübergehendes Einreiseverbot verhängt. Bis zum 27. Oktober dürfe der 35-Jährige nicht in die Schweiz und nach Liechtenstein einreisen, erklärte die Bundespolizei (Fedpol) am Freitag. Gegen die Verfügung könne Sellner vor dem Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einlegen.
Ursprünglich wollte Sellner auf Einladung der als rechtsextrem geltenden Organisation Junge Tat am 19. Oktober bei einer Konferenz in Zürich sprechen. Die Gruppe ist bekannt für ihre identitäre Ideologie, zudem lehnt sie Einwanderung aus dem nicht-europäischen Ausland ab und vertritt eine anti-islamische Haltung.
Auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP erklärte Bundespolizei-Sprecher Christoph Gnägi, das Gesetz sehe Einreiseverbote "als präventive polizeiliche Maßnahme vor, wenn Hinweise auf eine Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit bestehen".
Sellner gilt als einer der führenden Köpfe der rechtsextremen Identitären Bewegung im deutschsprachigen Raum. Er war laut Recherchen des Netzwerks Correctiv im November auch Redner bei dem Potsdamer Geheimtreffen von AfD-Mitgliedern und Rechtsextremen, bei dem die massenhafte Vertreibung von Menschen mit Migrationshintergrund aus Deutschland besprochen worden sein soll.
In der Folge verhängte die Stadt Potsdam im März per Bescheid ein Einreise- und Aufenthaltsverbot in das Bundesgebiet gegen Sellner. Dagegen ging er im Eilverfahren erfolgreich vor dem Potsdamer Verwaltungsgericht vor. Weil die Stadt Potsdam keine Beschwerde einlegte, wurde der Beschluss rechtskräftig. Seitdem trat der Österreicher mehrmals in Deutschland auf.
C.Rojas--TFWP