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Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer Restaurantbetreiberin gegen die Schließung von Gaststätten im Rahmen der sogenannten Bundesnotbremse im Frühjahr 2021 nicht zur Entscheidung angenommen. Zur Begründung verwies das Gericht am Dienstag in Karlsruhe auf seine grundsätzliche Entscheidung vom November, derzufolge die Bundesnotbremse verfassungsgemäß war. Dies gelte auch für die vorübergehenden Einschränkungen für die Gastronomie. (Az. 1 BvR 1295/21)
Die Bundesnotbremse war Ende April vergangenen Jahres in Kraft getreten und lief Ende Juni aus. Sie sah Einschränkungen des öffentlichen Lebens vor, wenn die neuen Coronainfektionen in einem Landkreis bestimmte Werte überschritten. Gaststätten mussten dann schließen und durften Essen nur noch zum Mitnehmen verkaufen oder ausliefern.
Die Restaurantbetreiberin aus Berlin sah damit ihre Berufsfreiheit verletzt. Das Gericht erklärte dazu, dass die Regelung zwar in die Berufsfreiheit eingegriffen habe, dieser Eingriff aber verfassungsrechtlich gerechtfertigt gewesen sei. Der Gesetzgeber habe seinen Entscheidungsspielraum nicht überschritten.
D.Johnson--TFWP