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Vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth hat am Donnerstag der Prozess gegen zwei Männer begonnen, die durch den Verkauf von qualitativ ungeeigneten Coronaschutzmasken ein Millionenvermögen ergaunert haben sollen. Nach der zu Prozessbeginn verlesenen Anklage der Staatsanwaltschaft entstand dem Freistaat Bayern ein Schaden von rund 2,1 Millionen Euro, was die beiden aus dem Raum Neumarkt in der Oberpfalz stammenden Geschäftsleute zumindest billigend in Kauf genommen haben sollen.
Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Männern Betrug in neun Fällen und versuchten Betrug in 20 Fällen sowie Urkundenfälschung vor. Beide Angeklagte saßen 2021 für mehrere Wochen in Untersuchungshaft, sind inzwischen aber frei.
Sie sollen im April 2020 insgesamt 2,55 Millionen aus China gelieferte Schutzmasken an das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittlsicherheit verkauft haben. Dabei sollen sie mit gefälschten Dokumenten den Eindruck erweckt haben, dass die Masken den nötigen Normen entsprachen - tatsächlich aber entsprachen mindestens 45 Prozent der Masken laut Anklage nicht den Erfordernissen.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth lehnte ursprünglich mit Ausnahme des Vorwurfs der Urkundenfälschung gegen einen der beiden Angeklagten die Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Auf das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft hin eröffnete aber das Oberlandesgericht Nürnberg das Hauptverfahren.
J.P.Estrada--TFWP