EUR/USD
-0.0002
Mehrere russische Oligarchen sind vor dem Gericht der Europäischen Union mit Klagen dagegen gescheitert, dass sie ihre Vermögenswerte innerhalb der EU melden müssen. Die Bekämpfung von Rechts- oder Finanzkonstrukten zur Umgehung von Sanktionen rechtfertige die Maßnahme, erklärte das Gericht am Mittwoch in Luxemburg. Die Kläger waren auf die Sanktionsliste gegen Russland gesetzt worden. (Az. T-635/22 u.a.)
Es handelt sich um die Oligarchen Pjotr Aven, Michail Fridman, German Khan und Gennadi Timtschenko sowie dessen Frau Elena. Im Juli 2022 erließ der Rat der EU eine Verordnung. Demnach müssen die Menschen auf der Liste ihr Vermögen innerhalb der EU angeben und mit den Behörden bei der Überprüfung zusammenarbeiten.
Die Betroffenen sahen darin einen Missbrauch der Befugnisse des Rats. Dieser Argumentation folgte das EU-Gericht aber nun nicht. Der Rat sei für die Einführung von Meldepflichten und Pflichten zur Zusammenarbeit zuständig, welche die Wirkung des Einfrierens von Geldern sicherstellen sollten, erklärte es. Die Klagen wurden abgewiesen.
Im April hatte das EU-Gericht Sanktionen gegen Aven und Fridman aufgehoben. Dabei ging es aber nur um den Zeitraum zwischen Ende Februar 2022 und Mitte März 2023. Über weitere Klagen wurde noch nicht entschieden. Gegen das Urteil vom Mittwoch können die Betroffenen noch vor der nächsthöheren Instanz, dem Europäischen Gerichtshof, vorgehen.
L.Rodriguez--TFWP