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Nach jahrelangen Rechtsstreits mit den US-Technologieriesen Google und Apple hat die EU-Kommission vor Gericht gewonnen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bestätigte am Dienstag sowohl eine Geldbuße gegen Google in Höhe von 2,4 Milliarden Euro als auch Steuernachforderungen von 13 Milliarden Euro für Apple. Das ist auch ein Sieg für die scheidende EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. (Az. C-48/22 P und C-465/20 P)
Die Geldbuße gegen Google - damals in Rekordhöhe - war ursprünglich 2017 wegen wettbewerbsschädigenden Verhaltens verhängt worden. Google habe seinen eigenen Preisvergleichsdienst Shopping in den Suchergebnissen ganz oben platziert und gleichzeitig Vergleichsdienste der Konkurrenz herabgestuft, begründete die Kommission ihre Entscheidung.
Die Suchergebnisse von Google Shopping waren außerdem mit Bildern dargestellt und in Boxen präsentiert, anders als Ergebnisse der Konkurrenz. Damit habe das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung missbraucht.
Google und die Konzernmutter Alphabet klagten gegen den Beschluss in erster Instanz vor dem Gericht der Europäischen Union, das die Geldbuße im November 2021 aber bestätigte. Gegen das Urteil des Gerichts wandten sich Google und Alphabet dann an den EuGH. Dort hatten sie nun ebenfalls keinen Erfolg.
Das Gericht habe zu Recht festgestellt, dass Googles Verhalten diskriminierend gewesen sei und nicht dem Leistungswettbewerb entsprochen habe, erklärte der EuGH. Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung dürften sich nicht so verhalten, dass der Wettbewerb eingeschränkt werde.
Im Fall von Apple hatte die Kommission 2016 festgestellt, dass Irland Apple unrechtmäßige Steuervergünstigungen von bis zu 13 Milliarden Euro gewährt habe. In Irland sitzt Apples Europazentrale. Irland sollte deswegen die entgangenen Steuern plus Zinsen zurückfordern. Diesen Beschluss kassierte das EU-Gericht in erster Instanz jedoch 2020.
Daraufhin wandte sich die Kommission an den EuGH als nächsthöhere Instanz. Dieser hob das Urteil des EU-Gerichts nun auf und entschied den Rechtsstreit endgültig. Apple hat demnach zwischen 1991 und 2014 zu Unrecht von Steuervergünstigungen profitiert. Das Geld muss zurückgezahlt werden.
Das Google-Urteil wurde am Dienstag zunächst überwiegend positiv kommentiert. Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Medienverband der freien Presse (MVFP) begrüßten es als "historisch". Für das zu Axel Springer gehörende Online-Preisvergleichsportal Idealo erklärte Mitgründer Albrecht von Sonntag, es sei ein "historischer Tag für den Wettbewerb und die Verbraucher in Europa".
Es sei entscheidend, "dass Unternehmen in Europa wissen, wann das Wettbewerbsrecht sie zwingen wird, ihre Technologie mit ihrer Konkurrenz zu teilen", erklärte außerdem der Chef des Lobbyverbands CCIA (Computer and Communications Industry Association), Daniel Friedlaender. Das Urteil schaffe in dieser Hinsicht mehr Klarheit.
Der Streit der Kommission mit den Technologieriesen ist mit dem Urteil vom Dienstag aber noch nicht komplett vorbei. Gegen Google etwa wurden zwischen 2017 und 2019 Geldbußen von insgesamt rund acht Milliarden Euro verhängt. In der kommenden Woche fällt in Luxemburg eine weitere Entscheidung: Am Mittwoch urteilt das EU-Gericht über einen möglichen Wettbewerbsverstoß bei Online-Werbung und eine Geldbuße von 1,49 Milliarden Euro.
M.Delgado--TFWP