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Der in Frankreich inhaftierte deutsche Dschihadist Christian Ganczarski kann nach Absitzen seiner Haftstrafe in Frankreich grundsätzlich an die USA ausgeliefert werden. Das oberste Verwaltungsgericht wies am Donnerstagabend in Paris eine Beschwerde des 57-Jährigen gegen die Erlaubnis zur Auslieferung zurück. Seine Anwälte hatten argumentiert, Ganczarksi drohe in den USA eine lebenslange Haftstrafe ohne Berufungsmöglichkeit. Dies verstoße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.
Der Staatsrat entschied nun, dass dieses Risiko angesichts seiner in Frankreich zu verbüßenden Haftstrafe vorerst nicht bestehe. Wenn er diese abgesessen habe, könne er erneut versuchen, die Auslieferung an die USA anzufechten. Die US-Justiz fordert Ganczarskis Auslieferung wegen dessen Verbindungen zum Extremistennetzwerk Al-Kaida.
Ganczarski war im Juni vergangenen Jahres wegen eines Angriffs auf mehrere Wärter in einem nordfranzösischen Gefängnis zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Sechs Tage vor dem Angriff, bei dem vier Wärter verletzt wurden, hatte Ganczarski erfahren, dass die US-Justiz im Zusammenhang mit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 seine Auslieferung verlangt hatte.
Zu diesem Zeitpunkt hatte er sich bereits darauf eingestellt, das Gefängnis bald verlassen zu können. Das Gericht in Paris hatte als Motiv für den Angriff nicht ausgeschlossen, dass Ganczarski damit einer Auslieferung in die USA entgehen wollte.
Grund für seine Inhaftierung in Frankreich war seine Komplizenschaft beim Anschlag auf der tunesischen Insel Djerba im April 2002, bei dem 21 Menschen getötet worden waren, unter ihnen 14 Deutsche und zwei Franzosen. Ganczarski war 2003 bei einem Zwischenstopp in Paris festgenommen und sechs Jahre später zu 18 Jahren Haft verurteilt worden.
Die französische Staatsanwaltschaft warf Ganczarski vor, Al-Kaida mit Computern versorgt und persönlichen Kontakt zu dessen früherem Anführer Osama bin Laden gehabt zu haben. Zwischen 1999 und 2001 soll er sich mehrfach in Afghanistan aufgehalten haben.
W.Knight--TFWP